Hintergrundinformationen

 

Denkmalschutz

Das Freibad Obernfelder Allee wurde am 09.09.2004 in die Denkmalliste der Stadt Lübbecke eingetragen. Gemäß Denkmalschutzgesetz NRW ist die Stadt Lübbecke als untere Denkmalbehörde hierfür zuständig. Grund für die Unterschutzstellung ist die für Bäder der Nachkriegszeit typische Architektur. Die Eintragung erfolgte in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Amt für Denkmalpflege, in Münster.

Die Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes für das Freibad wurden mit dem LWL in einem Ortstermin im Jahr 2012 abgesteckt:

  • Der Sprungturm ist zu erhalten.
  • Die Becken (Schwimmbecken, Planschbecken, Eintrittsbecken) sind zu erhalten.
    Sie dürfen verfüllt, aber nicht überbaut werden.
  • Die Pflanzanlagen hinter den Mauern zur Beckeneingrenzung sind zu erhalten.
  • Alle Gebäude, mit Ausnahme des Aufsichtshäuschens, sind zu erhalten. Eine Entkernung ist möglich.
  • Eine Bebauung östlich und südlich des Denkmalbereichs ist möglich.

 

Immissionsschutz

Nach einer ersten gutachterlichen Einschätzung werden die einzuhaltenden Lärmimmissionsrichtwerte in dem unmittelbar angrenzenden reinen Wohngebiet (Robert-Koch-Straße) bei einer Freibadnutzung überschritten. Es ist daher zu erwarten, dass eine Freibadnutzung aufwändige Lärmschutzmaßnahmen zur Folge hätte.

Die Immissionsrichtwerte sind die maximal zulässigen Lärmimmissionen am Wohngebäude. Diese betragen in reinen Wohngebieten:

  • tags 50 dB(A)
  • nachts 35 dB(A)

 

Bestandsschutz

Im Ergebnis einer anwaltlichen Stellungnahme ist der Bestandsschutz für die Freibadnutzung aufgrund des Bürgerentscheids vom 02.05.2004, welcher sich gegen den Weiterbetrieb des Freibads Obernfelder Alle ausgesprochen hat, erloschen. Für die Wiederaufnahme einer Badnutzung wäre somit eine neue Baugenehmigung erforderlich. Hierbei sind u. a. die Vorgaben des Immissionsschutzes und des Denkmalschutzes zu beachten.