Anlass und Ziel des Prozesses
Im Jahr 2002 wurde das 1953 errichtete Freibad der Stadt Lübbecke an der Obernfelder Allee geschlossen. Der Schließung gingen umfassende Diskussionen in Öffentlichkeit und Politik voran. Die Bürger der Stadt entschieden sich jedoch im Jahr 2004 im Rahmen eines Bürgerentscheids gegen den Badebetrieb zugunsten des Freibads Gehlenbeck. Ein Anstoß aus der Politik führte im gleichen Jahr dazu, dass die baulichen Anlagen unter Denkmalschutz gestellt wurden.
Die Stadt Lübbecke hat für das brach liegende Areal ein Werkstattverfahren zur Identifizierung von potenziellen öffentlichen und privaten Nutzungen als Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien und die Ableitung eines Strukturkonzepts eingeleitet.
Im Mittelpunkt dieses Prozesses steht die ergebnisoffene Einbindung der Öffentlichkeit und aller relevanten Akteure, um einen Konsens über die Zukunft des Areals herzustellen.